Psychotherapie

Psychotherapeutische Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie unter psychischen Belastungen leiden, die ihr Leben (und häufig auch das Ihrer Mitmenschen) beeinträchtigen. 

Dabei kann es sich zum Beispiel handeln um: 

  • Depressionen
  • Ängste und Panikattacken 
  • Anpassungs- und Belastungsstörungen nach belastenden Ereignissen 
  • Psychotische Störungen
  • Essstörungen 
  • Gefühle innerer Leere und selbstverletzendes Verhalten 
  • Persönlichkeitsstörungen
  • … 

 

Ich biete eine systemische Psychotherapie an. Das bedeutet unter anderem, dass die Therapiesitzungen nicht nur im Einzelsetting stattfinden sondern es auch möglich ist, dass zum Beispiel Partner*innen oder andere Familienangehörige regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie den Eindruck haben, dass sich ihre psychische Belastung auch auf ihre Partnerschaft/ Familienleben auswirkt bzw. damit zusammenhängen könnte. 

Nähere Informationen dazu, was eine Psychotherapie ist und wann sie hilfreich sein kann, finden Sie in dieser Informationsbroschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV).

Eine Kurzübersicht zur Einordnung systemischer Therapie finden Sie zum Beispiel auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

Ablauf

Zu Beginn unserer Zusammenarbeit biete ich bis zu drei Sprechstunden an, um mit Ihnen gemeinsam herauszufinden, ob eine systemische Psychotherapie für Sie die passende Unterstützung ist, oder ob andere Angebote passender für Sie sein könnten. Während der darauffolgenden probatorischen Sitzungen haben wir die Möglichkeit, uns besser kennenzulernen. Wenn wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können, wird dann ein Therapieantrag gestellt und die Psychotherapie kann begonnen werden. 

In der Regel dauern die Sitzungen 50 Minuten und finden einmal pro Woche statt. Je nach Bedarf kann der Abstand aber auch gestreckt werden. 

Bei Interesse an einem Termin oder bei Fragen senden Sie mir gerne eine E-Mail. Ich setze mich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung!

Videotherapie

Gerne biete ich Ihnen auch online Videosprechstunden über eine DSGVO-konforme Plattform an. 

Kosten

Privat Versicherte & Beihilfe

Die Kosten für die Psychotherapien werden von privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Wie bei anderen Facharztpraxen erhalten Sie von mir eine Rechnung für Ihre Therapiesitzungen und reichen sie bei ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle ein. Wie gesetzlich vorgesehen, erfolgt meine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Bitte informieren Sie sich vor Therapieantritt bei Ihrer Krankenversicherung, welche Leistungen übernommen werden. Wichtig zu klären ist hierbei: 

  • Ist die Übernahme einer ambulanten Psychotherapie in meinem Vertrag enthalten?
  • Wie viele Therapiestunden sind pro Jahr vorgesehen?
  • Werden die Kosten komplett übernommen?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versicherte Personen haben das Recht auf ambulante Psychotherapie bei Psychotherapeut*innen mit einem sogenannten Kassensitz. Meine Praxis hat jedoch keinen Kassensitz sondern ist eine Privatpraxis.

Gegebenenfalls kann es jedoch trotzdem möglich sein, dass Sie als gesetzlich versicherte Person eine Behandlung bei mir beantragen können, denn: 

Wenn Sie trotz intensiver Suche nach einer geeigneten Psychotherapie keinen Therapieplatz finden, wird von einem Systemversagen gesprochen. In diesem Fall haben Sie das Recht, eine Therapieplatz in einer Privatpraxis zu beantragen. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Ich biete Psychotherapien nach dem Kostenerstattungsverfahren an. 

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) stellt für Patient*innen eine Informationsbroschüre zum Thema Kostenerstattungsverfahren bereit.

 

Selbstzahler*innen

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Das kann verschiedene Vorteile haben:

  • Die Behandlung erfolgt direkt ohne bürokratiebedingte Wartezeiten und lässt sich in der Stundenanzahl- und Dauer flexibel an Ihren Bedarf anpassen, unabhängig von Vorgaben durch Krankenkassen.
  • Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, gibt es keinen Vermerk bei Ihrer Krankenversicherung. Dies hat z. B. den Vorteil, dass Sie bei dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung keine höheren Prämien zahlen müssen. 
  • Nach Abschluss einer von der Krankenkasse finanzierten Behandlung dauert es zwei Jahre (die sogenannte „Sperrfrist“), bis eine weitere Therapie beantragt werden kann. Diese kann in Ausnahmefällen gebrochen werden. Ist dies nicht möglich, kann eine selbstfinanzierte Therapie eine gute Alternative sein. 

Ausgaben für die Psychotherapie können weiterhin ggf. steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Nähere Informationen darüber finden Sie zum Beispiel auf der Website der vereinigten Lohnsteuerhilfe

Die Kosten für die Therapie für Selbstzahler*innen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Einen Überblick über die Kosten für Selbstzahler*innen finden Sie hier.

 

Kurzfristige Absagen

Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie, dies mindestens 48 Stunden im Voraus zu tun. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird Ihnen das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, da der Termin in der Regel kurzfristig nicht andersweitig vergeben werden kann. Ich hoffe dafür auf Ihr Verständnis. 

© Leonie Passet. Alle Rechte vorbehalten.

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